Bestattungsarten

Welche Bestattungsart ist die richtige?

So unterschiedlich wie die Menschen, sind auch die Vorstellungen, die sie von ihrer eigenen Bestattung haben. Dies kann geprägt von religiösen und moralischen Vorstellungen sein oder aber auch vom Budget.

Möchte man seinen Körper im Erdreich beigesetzt wissen oder bevorzugt man eine Feuerbestattung? Ist ein Familiengrab vorhanden oder setzt man eher auf eine Bestattung in einem Reihengrab?

Von der Wahl des Bestattungsortes ist nicht selten auch bereits die Bestattungsform abhängig. So dürfen in manchen Friedhofsbereichen nur Urnenbestattungen vorgenommen werden. Auch Grabsteine und –Denkmäler sind nicht überall erlaubt. Die Entscheidung für ein Reihengrab bedeutet gleichzeitig, dass die Nutzungsdauer nicht verlängert werden kann. Deshalb sollte man sich genau überlegen, wie man sich seinen letzten Ruheort vorstellt.

Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang. Egal welche Bestattungsform man wählt, man sollte nicht vergessen, dass diese Entscheidung auch die Hinterbliebenen betrifft.

Es gibt Menschen, die fühlen sich dem Verstorbenen durch die Grabpflege, durch das Pflanzen von Blumen, am Grab näher. Es gibt aber auch Menschen, denen solche Arbeiten eher weniger bedeuten und die ihre Erinnerung an den Verstorbenen an anderen Orten wach werden lassen.

Folgende Bestattungsarten sind möglich

Erdbestattung

Unter dem Begriff der Erdbestattung wird – im Gegensatz zur Feuerbestattung - die Beisetzung des toten Körpers in Gänze in einem Grab im Erdreich verstanden. Es ist üblich, dass der Verstorbene auf dem Friedhof an seinem Heimatsitz beigesetzt wird.

Wahlgräber - Familiengrab

Das Wahlgrab ist wohl die flexibelste Art der Bestattungsform. Es gibt einzelne und mehrstellige Grabstätten in verschiedenen Lagen. Gedacht ist das Wahlgrab für Erdbestattungen. Auch eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich. Die Grabpflege obliegt wie bei den Reihengräbern ebenfalls den Angehörigen. Die Regelungen für Urnenwahlgrabstätten sind analog zu Wahlgräbern.

Rasenreihengräber

Diese Gräber müssen nicht von Angehörigen gepflegt werden. In ihnen sind sowohl Urnen als auch Särge beigesetzt. Die Gräber befinden sich in einem Rasenfeld und werden von der Kommune wieder mit Rasen eingesät. Grabschmuck ist bei dieser Grabwahl nicht erlaubt. Eine Verlängerung der Nutzung ist nicht möglich.

Reihengräber/Kindergrabstätten – Einzelgräber mit fester Nutzungszeit

Unter dem Begriff Reihengräber versteht man Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt, also chronologisch, und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Reihengräber und Kindergräber – bis zum vollendeten 10. Lebensjahr - sind Einzelgräber, in denen sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich sind. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. In jedem Grab dieser Beisetzungsart darf jeweils nur ein Toter beigesetzt werden. Die Grabpflege obliegt den Angehörigen.

Tiefengrabstätten

Bei Tiefengrabstätten besteht die Möglichkeit, zwei Tote in übereinander geschichteten Särgen beizusetzen. Wie bei den Wahlgräbern ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich. Zusätzlich dürfen diesem Grab auch Urnen beigefügt werden. Auch hier obliegt die Grabpflege den Angehörigen.

Anonyme Urnengrabstätten

Die Urnengräber einer anonymen Bestattung werden in einem Reihengrabfeld gesammelt und mit Rasen eingesät und nicht als einzelne Grabstätten gekennzeichnet. Auf dem Friedhof Ehningen sind die Grabstellen mit einem Pflasterstein gekennzeichnet. Die Pflege der Gräber wird von der Kommune übernommen.

Kolumbarien/Urnenwände

In den Urnenwänden ist je eine Kammer für eine oder mehrere Urnehmen gedacht. Es können Gravuren vorgenommen werden, wie beispielsweise den Namen des Toten.

Sonstige Bestattungsarten

Ob Seebestattung, Baumbestattung oder andere Naturbestattungen – egal, welche Bestattungsart Ihnen vorschwebt, wir können Sie über alle Vor- und Nachteile aufklären und mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für eine friedvolle Beisetzung finden.